Am Ende war es dann wieder nicht der amerikanische Senat, der die Reißleine für Donald Trump zog, sondern twitter und facebook. Da bekanntermaßen die größte Massenvernichtungswaffe die Masse selbst ist, setzen die sozialen Netzwerke seit einiger Zeit verstärkt darauf insbesondere jene unter die Lupe zu nehmen, die diese Masse mit Populismus, Demagogie, oder einfach nur plumpen Lügen verführen wollen. Dass es mit Donald Trump den nunmehr ehemaligen Präsidenten der USA getroffen hat, ist den einen unrechtmäßige Zensur und den andern überfällige Korrektur einer offensichtlichen Fehlentwicklung. Doch der Reihe nach.
Deplatforming, also der Entzug des Zugangs zur digitalen Öffentlichkeit sozialer Netzwerke, ist kein neues Phänomen, sondern eine altbekannte Moderationstechnik, wie sie seit Jahren in Onlineforen, wie beispielsweise beim Umgang mit spam accounts, angewandt wird. Auch ist Trump nicht der erste Politiker, dem dieser Zugang entzogen wurde. Im Jahre 2018 wurden Millionen Nutzer aufgrund ihrer Nähe zum Islamischen Staat von Twitter verbannt. Ebenfalls im Jahre 2018 entzog facebook den Militärführern Myanmars ihre offiziellen Kontos/Konten, nachdem über die Plattform muslimische Rohingya dämonisiert wurden, die dann zu Hunderttausenden vor ethnischen Säuberungen nach Bangladesh fliehen mussten. Selbst das Entfernen des rechts-konservativen sozialen Mediendienstes parler durch Amazon Webdienste, Google und Apple hat eine Präzedenz: Wikileaks wurde bereits 2010 nach der Veröffentlichung geheimer Dokumente über potenzielle Kriegsverbrechen von Amazon verbannt. Obwohl es also mitnichten das erste Mal war, dass ein Politiker seine Redeplattform im Internet verlor, hat der Fall des ehemaligen Präsidenten Donald Trump einiges zum Thema deplatforming ins Rollen gebracht.
Was war passiert?
Schon lange bevor Trump überhaupt in die Nähe einer Präsidentschaftskandidatur gerückt wurde, nutzte dieser seine sozialen Medienplattformen, um Lügen und Verschwörungstheorien zu verbreiten, wie beispielsweise, dass der damalige Präsident Obama nicht in den USA geboren sei. Die weitreichenden Auswirkungen der ständigen Lügen auf weite Teile der Bevölkerung führten zu einer Beschleunigung und Intensivierung der diesbezüglichen Diskussion und vor allem des praktischen Umgangs sozialer Medien mit diesem Problem. Noch im Jahr 2017 gewährte Twitter Trump unter dem Vorwand des besonderen Nachrichtenwerts Narrenfreiheit – auch dann noch, als er Nordkoreas Diktator Kim Jong Un im Streit um Atomwaffentests mit dessen Auslöschung drohte. Bereits seit Trumps Präsidentschaftskandidatur ließen die beiden großen sozialen Mediendienste kaum etwas unversucht, um ihrem größten Zugpferd keine Zügel anlegen zu müssen. Erst drei Jahre und zahllose Lügen und Hassbotschaften später sah sich Twitter gezwungen, seine Linie zu korrigieren: Unter seiner 2018 geschaffenen und 2020 verschärften Politik der „zivilen Integrität“ stufte Twitter am 26. Mai 2020 erstmals einen Tweet Trumps als „irreführende Informationen“ ein und versah ihn mit einem Warnhinweis.
Am 7. Januar 2021, einen Tag nach den von Trump inspirierten Ausschreitungen am Kapitol in Washington, bei denen 5 Menschen starben und 138 verletzt wurden, sperrte Twitter Trumps Konto für 12 Stunden. Der Kurznachrichtendienst knüpfte die vorübergehende Natur der Sperrung an die Maßgabe, dass Trump drei Tweets löschen musste und warnte, dass diese Sperre beim nächsten Vergehen auf unbestimmte Zeit verlängert würde. Kurz zuvor hatten auch facebook und instagram das Konto des noch wenige Tage amtierenden Präsidenten suspendiert. Einen Tag und zwei Tweets später schließlich vollzog Twitter den Schritt zur permanenten Sperrung. Neben facebook und instagram sperrten auch andere Dienste wie snapchat, twitch, spotify und shopify Trumps Nutzerkonten.
Deplatforming: Dürfen die das?
Private Unternehmen in den USA dürfen Politikern auch dann ihre Dienste verweigern, wenn sie elementare Kommunikationskanäle mit der Öffentlichkeit bereitstellen. In Deutschland hingegen, ist dieser Fall etwas anders gelagert. Intermediäre sind hier nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes „grundrechtsverpflichtet“, sobald sie eine entscheidende Größe erreicht haben, die für die öffentliche Kommunikation relevant ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang bestätigt, dass „private Räume“ dann nicht mehr privat sind, wenn ohne sie öffentliche Kommunikation stark eingeschränkt wird.
Demnach hätte man einem Politiker von Trumps Kaliber in Deutschland nicht so leicht den Zugang zur digitalen Öffentlichkeit entziehen können, weil hier der gerichtliche Schutz politischer Äußerungen eine höhere Priorität einnimmt. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sind private Unternehmen zwar nicht unmittelbar an Grundrechte wie die Meinungsfreiheit gebunden, jedoch strahlen die Grundrechte in andere Rechtsgebiete aus, so auch in die AGBs von sozialen Netzwerken. Dies bedeutet in der Praxis, dass facebook die Löschung der Äußerung einer AfD Politikerin zurücknehmen musste, da die Ausübung der Meinungsfreiheit nicht „die Rechte einer anderen Person“ verletze, wie es die AGBs forderten.
Zugleich haben Regierungspolitiker in Deutschland größere „Wahrheitspflichten“ als ihre amerikanischen Kollegen. Das öffentliche Äußerungsrecht fordert von den öffentlichen Redebeiträgen von Amtsträgern Prinzipien wie Sachlichkeit und Richtigkeit rigoroser ein als in den USA. Im November 2015 beispielsweise musste die damalige Bundesforschungsministerin Johanna Wanka eine „Rote Karte“, die sie der AfD auf der Webseite ihres Ministeriums wegen „Volksverhetzung“ zeigte, in Folge einer einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichts löschen. Einem deutschen Trump hätte rechtlich also viel früher Paroli geboten werden können.
Auch wenn die Rechtslage in Deutschland einen ähnlichen Geschichtsverlauf wie in den USA unwahrscheinlich erscheinen lässt, beantwortet dies nicht die Frage, wie wir in Zukunft mit Politikern umgehen, die unsere Gesellschaften spalten und gegeneinander aufhetzen, und ob die Sperrung wichtiger digitaler Kommunikationskanäle dazugehört. Klar und unstrittig ist: Die sozialen Medien haben zu viel Macht. Was aus diesem Zwischenergebnis jedoch geschlussfolgert werden soll, ist weniger klar. Denn in der Diskussion darüber, was soziale Netzwerke nun dürfen sollen und was nicht, stehen sich zwei Seiten diametral gegenüber.
Eine Perspektive lautet so: Deplatforming sollte erlaubt sein, denn echte Zensur kann nur vom Staat, mitnichten aber von privaten Unternehmen ausgehen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch eine einfache Kontenlöschung bei sozialen Netzwerken nicht eingeschränkt, denn Donald Trump kann von diesem Recht weiterhin Gebrauch machen, nur eben nicht auf twitter und facebook. Zudem kann der Staat Unternehmen auch nicht dazu zwingen, Leuten wie ihm eine Plattform zu geben – erst recht dann nicht, wenn diese Person zuvor den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat und in seinen Äußerungen sodann dagegen verstößt.
Auch die Gegenseite, die u.a. von Bundeskanzlerin Merkel vertreten wird, argumentiert, dass die Meinungsfreiheit als Grundrecht von elementarer Bedeutung nur durch die Politik, nicht aber nach dem Gutdünken schwerreicher Unternehmensführer eingeschränkt werden kann. Sie schließt jedoch daraus, dass Deplatforming abzulehnen ist, jedenfalls insofern es durch die sozialen Medien selbst geschieht. Nicht zuletzt hätte Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken auch zu sehr wünschenswerten Entwicklungen wie dem arabischen Frühling geführt und sollte daher nicht angetastet werden.
Was also tun?
Zunächst: Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Deplatforming durchaus funktioniert. Eine Studie aus dem Jahr 2016 zeigte, dass das massenhafte Löschen von Kontos von Anhängern der islamistischen Terrororganisation ISIS zu einem erheblichen digitalen Einflussverlust führte. Eine weitere Analyse belegte eine Woche nach Trumps Plattformsentzug, dass Desinformationen über Wahlfälschungen in den USA um 73% zurückgegangen waren. Auch mit Blick auf Deutschland zeigt eine Studie, dass Deplatforming die Mobilisierungskraft der extremen Rechten deutlich einschränkt.
Bei der Suche nach Alternativen zum unternehmensgesteuerten Deplatforming wurden zwar einige gute Vorschläge gemacht. Diese setzen jedoch weniger bei der Entstehung und Popularisierung volksverhetzender Inhalte und Personen an, sondern erst bei der Eindämmung. Dazu gehören u.a. die Santa Clara Prinzipien zur content moderation. Einige Punkte daraus, wie beispielsweise das Recht auf Widerspruch bei unrechtmäßigen Löschungen wurden bereits von EU– und deutschen Gesetzgebern übernommen. Diese Prinzipien unterstützen neben Youtube und Twitter auch facebook, nur hält sich in den USA außer reddit keine der großen Plattformen daran. Während soziale Medien in den USA hier also weitgehend Narrenfreiheit haben, werden sie in Deutschland durch die novellierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zur Rechenschaft gezwungen.
Auch externe Plattformräte, besetzt mit Persönlichkeiten großer Legitimität wie Friedensnobelpreisgewinner, sind dabei ein guter, wenngleich deutlich ausbaufähiger Anfang. Beispiele sind der Löschbeirat, den Google zusammenstellte, um seine Regeln zum Recht vergessen zu werden zu definieren, oder das facebook oversight board, das über die dauerhafte Suspendierung Donald Trumps von dem sozialen Netzwerk entscheiden soll. Die Plattformen haben erkannt, dass die Regeln, die sie setzen, enorm einflussreich sind und sie sich Legitimation von außen einholen müssen, weil sie diese selbst nicht besitzen. Die Besetzung dieser Gremien sollte jedoch nicht durch die sozialen Medien selbst erfolgen. Auch sind im Falle des oversight boards facebooks mehr als 25% der Ratsmitglieder US-Amerikaner, die Diversität also nicht repräsentativ für ein weltweit operierendes Unternehmen.
Wir müssen reden
…denn auch wenn diese genannten Ansätze gute erste Schritte sind, greifen sie erst bei der Behandlung der Symptome, nicht aber beim Problem selber. Das Problem sind die Algorithmen, die sozialen Netzwerken ihren Charakter als Wut- und Hassschleudern verleihen. Denn an dem demokratiegefährdenden Geschäftsgeheimnis von twitter und facebook – jene Algorithmen nämlich, die für die Kuratierung individueller sozialer Medienkonten zuständig sind und aus Geschäftsgründen vor allem angst- und wutbesetzte Nachrichten fördern – war bisher nicht zu rütteln.
Zwar verspricht das Gesetz über digitale Dienste der EU-Kommission mit einer Transparenzpflicht für diese Algorithmen mehr Nachvollziehbarkeit. Eine große Hürde bei der effektiven Regulierung sozialer Netzwerke ist immer noch der Mangel an Wissen über ihre internen Entscheidungs- und Regelsetzungsprozesse. Gleichzeitig sind nach Ansicht des Juristen und Wissenschaftlers Matthias Kettemann Intermediäre jedoch so komplex, dass dem Gesetzgeber immer noch die Fähigkeit fehlt, soziale Netzwerke adäquat zu regulieren. Dies liegt daran, dass sie durch viele Kategorienraster fallen, weil sie viele verschiedene Funktionen erfüllen: Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Kommunikationsrecht, Medienrecht (sofern sie eigene Inhalte produzieren).
Mit bloßer Transparenz ist es jedoch nicht getan. Wichtiger wäre eine echte „Demokratieverträglichkeitsprüfung“ der Empfehlungsalgorithmen sozialer Medien. Darüber hinaus sollten Filterblasen durch einen „Reale-Welt-Modus“ aufhebbar sein, sodass Nutzer die digitale Öffentlichkeit auch ohne Empfehlungsfunktion sehen können. Nicht zuletzt sollten Nutzer auch die Möglichkeit haben, für die Dienstleistung des sozialen networking mit Geld, anstatt mit Daten zu bezahlen.
Letztendlich haben sich die sozialen Medien in Trump ihr eigenes Monster selbst geschaffen. Deplatforming ist dabei nur die ultima ratio zur Korrektur einer Fehlentwicklung, die seit Jahren Gesellschaften destabilisiert. Wichtiger wäre daher die Arbeit an den Ursachen, den Algorithmen, die geeicht auf Interaktion Wut und Angst stärker verbreiten als moderate und abwägende Ansichten.